Allgemeine Geschäftsbedingungen
MaBi Digital, Inhaber Nikolai Maier · Stand: 27. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MaBi Digital, Inhaber Nikolai Maier (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über die Einrichtung und Betreuung von KI- und Automatisierungslösungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Webseite sind kein verbindliches Angebot. Nach dem Erstgespräch erhält der Kunde ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Paket und Preis.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder unterschriebenem PDF) annimmt. Angebot, Auftragsbestätigung, diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung bilden zusammen den Vertrag.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter richtet die im Angebot genannten Abläufe ein („Einrichtung“) und betreut sie, sofern ein Betreuungspaket vereinbart ist („Betreuung“). Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Die Einrichtung umfasst Analyse, Aufbau, Test, Schulung des Teams im vereinbarten Umfang sowie eine Dokumentation.
(3) Die Betreuung umfasst Überwachung, Fehlerbehebung, kleinere Anpassungen sowie ein monatliches Abstimmungsgespräch. Im Paket „Wachstum“ richtet der Anbieter zusätzlich bis zu einen neuen Ablauf pro Monat ohne Einrichtungsgebühr ein.
(4) Die Lösungen nutzen KI-Modelle. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft oder unvollständig sein. Die Abläufe sind daher standardmäßig so eingerichtet, dass die KI Entwürfe erstellt, die vom Kunden geprüft und freigegeben werden. Für Inhalte, die der Kunde ungeprüft verwendet oder deren automatischen Versand er ausdrücklich wünscht, trägt der Kunde die Verantwortung.
(5) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Drittanbieter (z. B. Hosting, KI-Modelle, Telefonie) und Subunternehmer einsetzen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge, Informationen und Vorlagen bereit und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach § 9 berechnet werden.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Die Einrichtungsgebühr ist zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Inbetriebnahme fällig.
(3) Betreuungsgebühren sind monatlich im Voraus fällig.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf der Anbieter seine Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen.
§ 6 Inklusivleistungen und Mehrverbrauch
(1) In den Paketen „Betreut“ und „Wachstum“ sind die laufenden Kosten für Server, KI-Modelle und Telefonie enthalten, und zwar bis zu 2.000 KI-Vorgänge (je verarbeitete E-Mail, erstelltes Dokument, Termin oder Beleg) und bis zu 500 Telefonminuten pro Monat.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden, sobald 80 % eines Kontingents verbraucht sind. Darüber hinausgehender Verbrauch wird mit der nächsten Monatsrechnung zu den im Angebot genannten Preisen abgerechnet. Die Leistungen werden dabei nicht unterbrochen.
(3) Die Nutzung ist auf den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt. Massenversand, Weitervermarktung oder ein Einsatz als Callcenter für Dritte sind nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt im Paket „Betreut“ 6 Monate und im Paket „Wachstum“ 12 Monate ab Inbetriebnahme des ersten Ablaufs.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Preisanpassung
(1) Die vereinbarten Preise sind für die Mindestlaufzeit fest. Als Einführungspreis gekennzeichnete Preise gelten für den im Angebot genannten Zeitraum; danach gilt der im Angebot genannte reguläre Preis.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anbieter die Betreuungsgebühren anpassen. Er kündigt dies mindestens 3 Monate vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
(3) Erhöhen Drittanbieter (Hosting, KI-Modelle, Telefonie) ihre Preise, kann der Anbieter diese Kostensteigerung in nachgewiesener Höhe weitergeben; Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 9 Sonderaufwand
(1) Wünscht der Kunde Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus (z. B. Anbindung an spezielle Branchensoftware), nennt der Anbieter den Mehraufwand vor Beginn als schriftlichen Festpreis. Ohne Zustimmung des Kunden wird kein Mehraufwand berechnet.
(2) Leistungen außerhalb eines Betreuungspakets, insbesondere nach Ende der Fehlerbehebungsfrist im Paket „Start“, werden mit 75 € pro Stunde berechnet, abgerechnet in Viertelstunden.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den für ihn eingerichteten Abläufen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) Die vom Anbieter entwickelten Vorlagen, Prompts, Programme und Methoden bleiben geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden.
(3) Für eingesetzte Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Dienste gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
§ 11 Änderungen durch den Kunden
Nimmt der Kunde oder ein Dritter in seinem Auftrag Änderungen an den Abläufen vor, geschieht dies auf eigenes Risiko. Die Behebung dadurch verursachter Fehler ist nicht Teil der Betreuung und wird nach § 9 Abs. 2 berechnet.
§ 12 Vertragsende und Übergabe
(1) Bei Betreuungspaketen laufen die Abläufe auf der Infrastruktur und den Zugängen des Anbieters. Mit Vertragsende werden sie abgeschaltet.
(2) Auf Wunsch überträgt der Anbieter die Abläufe gegen Zahlung des Übergabepakets (490 €) auf Systeme des Kunden, einschließlich Dokumentation.
(3) Kundendaten werden nach Vertragsende gemäß dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung herausgegeben oder gelöscht.
§ 13 Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter reagiert auf Störungsmeldungen an Werktagen (Mo–Fr, außer an gesetzlichen Feiertagen) innerhalb eines Werktags. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht geschuldet.
(2) Für Ausfälle von Drittanbietern (z. B. KI-Modelle, Telefonnetze, Hosting), die der Anbieter nicht zu vertreten hat, übernimmt er keine Gewähr; er bemüht sich um schnellstmögliche Wiederherstellung.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der in den letzten 12 Monaten vom Kunden gezahlten Vergütung.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Beide Parteien behandeln alle ihnen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 16 Referenzen
Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.